Benötigte Unterlagen für die Heirat in Dänemark
Die benötigten Unterlagen senden Sie uns per E-Mail an daenische-hochzeit@web.de oder per Post als Kopien zu und füllen Sie bitte das Formular mit Ihren persönlichen Daten aus.
Wenn Ihre Unterlagen bei uns eingetroffen sind, melden wir uns unverzüglich bei Ihnen.
1. Diese Dokumente sind für uns erfoderlich:
Jedes Brautpaar hat eine eigene Situation und somit verschiedene Dokumente für die Heirat einzureichen. Hier erfahren Sie, welche Dokumente erforderlich sind.
Wir benötigen folgende Dokumente von Ihnen:
- Kopie vom Reisepass für Braut und Bräutigam, alle Seiten komplett, auch leere Seiten, auch Umschlag, alles in Farbe und guter Auflösung als PDF-Datei oder Personalausweis (gilt für EU-Staatsangehörige) auch als Foto in guter Auflösung oder PDF Datei. Alle Ränder müssen gut sichtbar sein.
- Kopie der Ledigkeits- und Aufenthaltsbescheinigung oder eine erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt für beide Personen. Die Bescheinigung wird vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt und muss Ihren Wohnort, Ihre Adresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren aktuellen Familienstand enthalten. Die Bescheinigung muss aktuell sein - nicht älter als 4 Monate ab Ausstellungsdatum. Wenn Sie keine Bescheinigung über Ihren Familienstand haben, kontaktieren Sie uns und wir werden eine Lösung finden.
- Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. einer Scheidungsurkunde (alle Seiten komplett): Sollte einer oder beide vorher verheiratet gewesen sein, benötigen wir das vollständige Scheidungsurteil versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts. Es muss den Vermerk beinhalten: „Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem (Datum)" und so weiter.
Alle Scheidungsurteile, die außerhalb Europas (ausgenommen U.S.A., Kanada, Neuseeland und Australien) ausgesprochen wurden, müssen mit der Apostille oder Legalisierung des Außenministeriums des Landes und der dortigen dänischen Botschaft, eingereicht werden. - Todesfall: Witwen oder Witwer müssen die vom zuständigen Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde vorlegen. Sterbeurkunden, die außerhalb Europas ausgestellt wurden (mit Ausnahme der USA, Kanadas, Neuseelands und Australiens), müssen mit der Apostille oder Legalisation des Außenministeriums des Landes und der dänischen Botschaft dort vorgelegt werden.
- Kopie des Visums (Schengen-Visum, Aufenthaltsgenehmigung oder Fiktionsbescheinigung) in Farbe und in guter Auflösung für die Einreise nach Dänemark (sehr wichtig) Bürger außerhalb der EG müssen bei der Anmeldung einen Schengen-Einreisestempel im Reisepass vorweisen können.
BITTE BEACHTEN - NICHT AUSRECHEND SIND:
Duldung - Ausweisersatz - Aufenthaltsgestattung oder ähnliches! - Der Antrag für die Eheschliessung, die von beiden Personen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die nötige Datei können Sie unter den Hinweisen herunterladen! Das Formular muss per Hand unterschrieben werden, keine elektronische Unterschrift!!
- Vollmacht, die von beiden Personen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die nötige Datei können Sie unter den Hinweisen herunterladen! Das Formular muss per Hand unterschrieben werden, keine elektronische Unterschrift!
- Alle benötigten Dokumente müssen im Original nach Dänemark mitgenommen werden und der dortigen Kommune vorgelegt werden.